Der Hersteller kann uns keinen Mehrwertsteuerbeleg vorlegen.

Unser Hersteller kann uns bei der Einreise in das Land keine MwSt.-Bescheinigung ausstellen. Was können wir tun? Wenn wir die bei der Bestellung gezahlte MwSt. nicht geltend machen können, verlieren wir unser aktuelles 20%-Profit.

Normalerweise stellt Ihnen Ihr Spediteur bei EXW eine Rechnung aus, auf der Sie die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr bezahlen müssen. Dann können Sie sie bei der Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Vielleicht gibt es eine andere Möglichkeit, aber normalerweise wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zurückgefordert.